I. Aufnahmeverfahren
(Bei der Aufnahme von Kindern in Klasse 5 – bei „Seiteneinsteigern“ kann es zu Abweichungen in der Terminierung kommen)
Das Anmeldeformular der Realschule wird am „Tag der Offenen Tür“ ausgelegt oder kann auf Nachfrage auch per Post zugesandt werden. Ferner besteht die Möglichkeit, das Formular von der Homepage der Realschule herunterzuladen.
Es muss der sonderpädagogische Förderbedarf mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation und der Förderort durch die Schulaufsicht festgestellt worden sein.
Ferner ist die Empfehlung für die weiterführende Schule (Anlage zum Zeugnis des 1. Halbjahres der Klasse 4) maßgeblich. Die Versetzung in die Klasse 5 muss im 2. Halbjahreszeugnis stehen.
Sie können Ihr Kind unmittelbar nach dem „Tag der Offenen Tür“ zur Anmeldung vormerken lassen. Allerdings ist für uns das 1. Halbjahreszeugnis mit der Schulform-Empfehlung maßgeblich. Erst nach der Zeugnisausgabe werden Sie mit Ihrem Kind zur persönlichen Vorstellung eingeladen.
Die Anmeldung sollte spätestens Mitte Februar der Realschule vorliegen.
Die Realschule benötigt Kopien folgender Unterlagen:
- Das 1. Halbjahreszeugnis mit der Empfehlung für die weiterführende Schule
- Das 2. Halbjahreszeugnis mit der Versetzung in die Klasse 5
- Verfügung der Schulaufsicht über den sonderpädagogischen Förderbedarf und Förderort
- Audiogramme oder andere Unterlagen über das Hörvermögen
- Impfausweis
- Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
- Geburtsurkunde
auch wenn ich schon am Tag der Offenen Tür in der Schule war?
Ja. Das Kind muss zur endgültigen Aufnahme der Schulleitung persönlich vorgestellt werden. Wenn Ihre Anmeldung und das Halbjahreszeugnis mit Schulform-Empfehlung vorliegen, werden Sie und Ihr Kind zu diesem Termin eingeladen.
Sie werden nach dem Vorstellungstermin in unserer Schule schriftlich über die Aufnahme informiert.
II. Schülerbeförderung und Fahrtkosten
In der Regel geht der Schulträger beim Besuch einer weiterführenden Schule erst einmal davon aus, dass alle Kinder den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen können.
Mit dem Erhebungsbogen des Schulträgers können Sie eine Taxibeförderung beantragen. Zur Überprüfung Ihres Antrages müssen die Zugverbindungen, die Ihr Kind ohne Taxi nutzen würde, beigefügt werden.
Sie haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung des Schulträgers einzulegen. Gern beraten wir Sie in solchen Fällen.
Ja. Sofern Ihr Kind keinen Schwerbehindertenausweis mit Freifahrt hat, müssen Sie als Eltern die Fahrkarte/n kaufen. Bitte lassen Sie sich bei der Bundesbahn über evtl. Vergünstigungen beraten. Lt. Schülerfahrkostenverordnung sind Sie gehalten, die für den Schulträger günstigste Fahrkarte zu kaufen.
Ja. Nach Ablauf der Gültigkeit können die Fahrkarten zur Erstattung in der Schule eingereicht werden. Entsprechende Antragsformulare liegen dafür im Sekretariat aus.
Zusammen mit der Aufnahmebestätigung senden wir Ihnen ein Antragsformular für ein Schoko-Ticket zu, sofern Sie in dem entsprechenden Einzugsbereich wohnen oder Ihr Kind im Schülerinternat wohnen wird.
Wenn Ihr Kind aufgrund des Schwerbehindertenausweises die Möglichkeit der „Freifahrt“ hat, wird kein Schoko-Ticket zur Verfügung gestellt.